Förder-<br/>möglichkeiten

Förder-
möglichkeiten

Die Investition in die eigene Weiterbildung wird öffentlich gefördert. Die Förderlandschaft ist vielfältig und variiert je nach Bundesland.


Wir haben Ihnen aktuelle Fördermöglichkeiten zusammengestellt und bemühen uns, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Falls uns etwas entgangen sein sollte, freuen wir uns über Hinweise.

Bildungsscheck (NRW)

Seit dem Juli 2021 ist die Förderung durch Bildungsschecks wieder möglich. Höchstförderbetrag 500,00 €.

Hotline Beratung     Hotline für Bildungsschecks
0211 837 1929        Montag – Freitag: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Weiterführende Infos:

   https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
  www.arbeit.nrw.de

Weiterbildungsbonus

Der Weiterbildungsbonus SH (vergeben über die Investitionsbank SH) unterstützt erwerbstätige Menschen in Schleswig - Holstein dabei, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Dazu werden staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten für Teilnehmende des Programms bereitgestellt.

Weiterführende Infos:

  Homepage IB.SH
  Weiterbildungsportal

Bildungsurlaub

Nordrhein-Westfalen

Wappen Nordrhein-Westfalen

Nach § 11 AWbG (Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung und politischen Weiterbildung) ist das KIB als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung durch die Bezirksregierung Köln (NRW) anerkannt.

Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung (unbefristet)

Übersicht Bildungsträger der Bezirksregierung (Stand 16.09.2022)
Köln- AZ:53 - Seite 12

Schleswig-Holstein

Die Weiterbildungen des KIB in Kiel sind gem. §17 WBG (Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein) i.V.m der Bildungsfreistellungsverordnung (BiFVO) als Veranstaltung der Bildungsfreistellung anerkannt.

Angebote im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG)

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeitnehmer:innen, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beamte, Richter:innen, Soldat:innen, Auszubildende sowie Arbeitnehmer:innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie muss man seinen Bildungsurlaub beim Arbeitgeber anmelden?

Die Absicht, an einer Bildungsurlaubsmaßnahme teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich mitgeteilt werden. Ein Formularvordruck für diese Mitteilung ist in der KIB–Geschäftsstelle erhältlich. Die Entgelte für die Teilnahme an einer Bildungsurlaubsmaßnahme sind vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin selbst zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber dann abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer:innen entgegenstehen. Die Ablehnung muss der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags, schriftlich mitgeteilt  werden. Die Gründe für die Ablehnung sind darzulegen. Durch eine zulässige Ablehnung verfällt der Freistellungsanspruch nicht.

Weiterführende Infos:

Logo des Landes NRW
 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
 des Landes Nordrhein-Westfalen

   Weiterbildungsberatung NRW
  Musterschreiben Antrag auf Bildungsurlaub (.docx)