AGB<br/><br/>Allgemeine <br/>Geschäfts-<br/>bedingungen

AGB

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

AGB – Weiterbildungen / Fortbildungen /Seminare

§1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die vom KIB im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden.

(2) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

§2 Vertragsschluss/Vertragspartner
Die Weiterbildungsanmeldung ist an die Schriftform gebunden und kann Online, per Fax erfolgen o. postalisch an unsere Geschäftsstelle geschickt werden. Vertragspartner des KIB ist, auch bei Kostenübernahmeerklärung Dritter, der Anmelder. Zur Annahme der Anmeldung bedarf es eines schriftlichen Vertrages (Unterschrift des/der Bevollmächtigten des KIB und Unterschrift des Anmelders). Erst danach ist die Anmeldung rechtskräftig.

§3 Teilnehmerzahl
(1) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer unverzüglich eine Benachrichtigung.

(2) Wird die in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist das KIB berechtigt, einen Kurs kurzfristig abzusagen. Im Fall der Absage eines Kurses werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht, es sei denn dem KIB fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§4 Entgelte, Zahlungsmodalitäten
(1) Die zu zahlenden Veranstaltungsentgelte werden in den Ausschreibungen jeweils inklusive und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Die Verpflegung der Teilnehmerin/des Teilnehmers und die Bereitstellung eventuell notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt das KIB nur, wenn das in dem betreffenden Seminarangebot ausdrücklich enthalten ist.

(2) Für die Veranstaltungen – Berater*innen-Persönlichkeit - Ressourcen meiner Herkunft/ Familienrekonstruktion- bucht das Institut ein Tagungshaus. Die Kosten für das Tagungshaus sind in den Gebühren nicht enthalten und wird vom/von der Teilnehmer/in jeweils an das Tagungshaus direkt gezahlt. Bei eventueller Nicht-teilnahme an einer Veranstaltung sind die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Hauses für den/die Teilnehmer/in bindend.

(3) Zahlungen sind spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(4) Es gelten die jeweils vom Kunden in der Anmeldung gewählten Zahlungsmodalitäten. Nachträgliche Änderungen der Zahlungsmodalitäten sind mit der Erhebung einer Kostenpauschale in Höhe von 30,00 Euro verbunden.

(5) Tritt der Arbeitgeber in die Kostenübernahme (schriftliche Kostenübernahmeerklärung notwendig ) der Weiterbildung ein, ist Ratenzahlung ausgeschlossen.

(6) Bei der Vorlage eines Bildungsschecks/Bildungsprämiengutscheins ist die Höhe des Eigenanteils abhängig von den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Der Original-Bildungsscheck ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn dem Institut vorzulegen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einlösung des Bildungsschecks /Bildungsprämiengutscheins

(7) Ein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren wegen Fehlzeiten des Teilnehmers oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht  Inanspruchnahme des Weiterbildungsangebotes besteht nicht. Es wird der Abschluss einer Seminarausfallversicherung empfohlen. Alle Unterrichtseinheiten (UE) welche über der 5% Fehlzeitregelung liegen (Berechnungsgrundlage ohne Eigenstudium und systemische Praxis), müssen kostenpflichtig nachgeholt werden.

(8) Die Kosten für die Erstellung der Bescheinigungen zur Anerkennung als „Systemische Berater*in/Therapeut*in DGSF“ zur Vorlage bei der DGSF in Höhe von 50,00 €, beinhalten nicht die Kosten für die Antragstellung bei der DGSF. Dies ist ein gesondertes Verfahren der DGSF. Die Kosten hierfür trägt die Teilnehmer*in.

§5 Vorzeitige Beendigung des Weiterbildungsvertrages (Beratung/Therapie)
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis frühestens ein halbes Jahr nach Vertragsschluss, danach zum Ende jedes Kalenderhalbjahrs jeweils mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Aufnahme-und Abschlussgebühren werden nicht erstattet.

(2) Die Kündigung muss schriftlich, per Einschreiben, Telefax oder E-Mail erfolgen.

(3) Nach Beginn einer Weiter- oder Fortbildung kann das KIB die Plätze ausgeschiedener Teilnehmerinnen oder Teilnehmer in aller Regel nicht nachbesetzen, bleibt jedoch gegenüber den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Leistung verpflichtet. Im Hinblick auf das damit verbundene wirtschaftliche Risiko verpflichtet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer im Fall der ordentlichen Kündigung über die bis zum Beendigungszeitpunkt angefallenen Lehrgangskosten hinaus eine Ausfallgebühr von 10 % der noch offenen Lehrgangskosten zu zahlen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§6 Rücktritt des/der Teilnehmenden von Fortbildungen/von Seminaren
(1) Bei Rücktritt seitens des/der Teilnehmers/in bis 3 Monate vor dem Beginn der Veranstaltung. wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 40,- fällig. Bei Abmel-dungen bis 8 Wochen vor Beginn, sind die 50% der Kosten, bei späterer Absage 100% der Kosten für die Veranstaltung zu entrichten. Nur schriftliche Abmeldungen sind rechtswirksam.

§7 Pflichten des/der Teilnehmenden (Weiterbildung, Fortbildung, Seminar)
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, an den Unterrichtsblöcken, den Supervisionsveranstaltungen und Peergruppentreffen regelmäßig teilzunehmen und mitzuwirken.

(2) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, an der Sicherung des Ausbil-dungsziels mitzuwirken, was insbesondere die Mitwirkung an den Empfehlungen der Kursleitung in den Blöcken 4/5 und 7 beinhaltet.

(3) In besonderen Fällen behält sich die Kursleitung das Recht vor, eine Teilnehmerin / einen Teilnehmer auszuschließen, wenn durch das Verhalten des Teilnehmers/der Teilnehmerin die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet ist.

§8 Pflichten des Instituts
Das Institut verpflichtet sich, die Weiterbildung gemäß den Richtlinien nationaler Verbände, in denen das Institut akkreditiert ist, durchzuführen.

§9 Termin-/Programmänderungen
Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann das KIB einzelne Veranstaltungen innerhalb eines Weiter- oder Fortbildungsprogramms verschieben oder – unter Beachtung der Höchst-teilnehmerzahl – mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dasselbe gilt bei einem kurzfristigen, nicht vom KIB zu vertretenden Ausfall der/des Referent*in. In diesem Fall ist das KIB auch berechtigt, einen anderen Referenten mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen.

§10 Überlassene Unterlagen
Durch das KIB im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung des KIB weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das KIB die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§11 Gewährleistung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Lehrenden und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Das KIB übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt für erteilte Auskünfte und die wirtschaft-liche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

§12 Fördermittel
Das KIB akzeptiert verschiedene Förderungen (z.B. Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie). KIB übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Einlösung durch den Kostenträger. Löst der Kostenträger die Förderung ganz oder teilweise nicht ein, stellt das KIB den Differenzbetrag dem Teilnehmer selbst in Rechnung.

§13 Haftung
(1) Das KIB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf dem KIB zuzurechnendem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten – auch von Erfüllungsgehilfen – beruhen. Soweit keine vorsätzliche Rechtsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Das KIB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ebenso wie eine mögliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz unberührt.

(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§14 Angaben des Anmelders/Datenschutz
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten vom KIB in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. KIB gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten entsprechend den Erfordernissen der DSGVO. Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern beziehungsweise löschen zu lassen.

§15 Schlussbestimmungen
(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die vom KIB im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§16 Widerrufbelehrung / Widerrufsrecht
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann ihre/seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: KIB – Kompetenz in Bildung, Geschäftsstelle, Zülpicher Str. 181, 50937 Köln, Deutschland.

Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Das Widerrufsrecht der Teilnehmerin/des Teilnehmers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin/des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

(Revision 22)

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