Haben Sie organisatorische Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen zu unserem Kursangebot?
Wir freuen uns über Ihr Interesse und helfen gerne weiter.
Ja, alle Zertifikatsweiterbildungen sind durch die „Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) e. V.“ anerkannt.
I. Hochschulabschluss mit sozial-/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
und
Berufstätigkeit im pädagogischen, medizinischen oder psychosozialen Bereich.
II. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Therapie/Familientherapie während der Weiterbildung
Abweichende Teilnahmevoraussetzungen werden in einem gesonderten institutsintern Verfahren und in Kooperation mit der DGSF entschieden.
1. Hochschulabschluss und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
und
mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige Berufsausbildung)
und
mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
und
Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 UE
II. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Beratung während der Weiterbildung
Abweichende Teilnahmevoraussetzungen werden in einem gesonderten institutsintern Verfahren und in Kooperation mit der DGSF entschieden.
Nach der Anmeldung zur Weiterbildung prüft die Geschäftsstelle, ob die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach dieser Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
Wir gewähren ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach der Anmeldung.
§5 Vorzeitige Beendigung des Weiterbildungsvertrages (Beratung/Therapie)
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis frühestens ein halbes Jahr nach Vertragsschluss, danach zum Ende jedes Kalenderhalbjahrs jeweils mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Aufnahme-und Abschlussgebühren werden nicht erstattet.
(2) Die Kündigung muss schriftlich, per Einschreiben, Telefax oder E-Mail erfolgen.
(3) Nach Beginn einer Weiter- oder Fortbildung kann das KIB die Plätze ausgeschiedener Teilnehmerinnen oder Teilnehmer in aller Regel nicht nachbesetzen, bleibt jedoch gegenüber den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Leistung verpflichtet. Im Hinblick auf das damit verbundene wirtschaftliche Risiko verpflichtet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer im Fall der ordentlichen Kündigung über die bis zum Beendigungszeitpunkt angefallenen Lehrgangskosten hinaus eine Ausfallgebühr von 10 % der noch offenen Lehrgangskosten zu zahlen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
AGB Rev.19
Die Kursgröße variiert. In der Regel nehmen 10 bis maximal 16 Personen an den Kursen teil.
Die Referenten finden Sie in der jeweils gültigen Ausschreibung.
Ja. Unsere Informationsveranstaltungen werden von der Kursleitung durchgeführt und es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Informationsveranstaltung, mit den Referent:innen persönlich zu sprechen.
Die Supervision findet grundsätzlich in den Beratungsräumen der Teilnehmenden statt. Wo das sein wird, darüber entscheidet die Supervisionsgruppe nach der Gruppenbildung im 1. Block.
Maximale Gruppengröße: 12/13 Teilnehmende. Ab 14 Kursteilnehmenden werden zwei Supervisionsgruppen gebildet. Die Gruppenbildung erfolgt in Block 1 oder 2 der Weiterbildung.
Die jeweils gültigen Zeiten finden Sie in der Ausschreibung.
Die Terminplanung ist verbindlich. Eine Änderung der Supervisionsterminen erfolgt ausschließlich im Einvernehmen aller Gruppenteilnehmenden und dem/der Supervisor:in.
Mit der Anmeldung sind alle Blöcke verbindlich gebucht und müssen auch dann bezahlt werden, wenn es unerwartete Ausfälle durch den Teilnehmenden gibt.
Wir empfehlen die Prüfung des Abschlusses einer Seminarausfallversicherung.
Nähere Informationen befinden sich hier.
5% der unterrichteten Zeit (Kurs- und Supervisionszeit und Peergruppe) dürfen versäumt werden, ohne dass der Abschluss gefährdet oder Teile der Weiterbildung kostenpflichtig nachgeholt werden müssen.
Das Studienbuch ist die Grundlage für die Überprüfung der Ausfallzeiten. Dieses wird vom Institut nach Ende der Weiterbildung eingesehen und die Fehlzeiten ermittelt.
Einmal jährlich findet ein Nachholtermin online statt. Dieser kann aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen entstandenen Fehlzeiten gebucht werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
Termine erfahren Sie über die Geschäftstelle.
Die Peergruppe (insgesamt 80 UE für Beratung und 130 UE für Therapie) ist ein örtlich und zeitlich selbstorganisierter Lernort. Die Peergruppentreffen finden idealerweise zwischen den Kurseinheiten statt. Die Peergruppe wird im ersten Block der Weiterbildung gebildet. Die Gruppe entscheidet in eigener Verantwortung über ihre Struktur und Planung der Zeiten. Die Teilnahme an den Peergruppen bestätigen sich die Gruppenmitglieder untereinander. Von der Kursleitung erhalten Sie für jeden Peergruppentermin konkrete Vorschläge für die Arbeit in der Gruppe.
Sie haben die Möglichkeit sich sofort für die drei Jahre anzumelden. Der Vorteil ist, dass Sie für das dritte Jahr einen Platz gesichert haben.
Sie haben aber auch die Möglichkeit sich im Laufe der Weiterbildung Systemische Beratung für das dritte Jahr Systemische Therapie anzumelden.
Lassen Sie sich dazu gerne im Institutsbüro beraten.
Die Dauer der Familienrekonstruktion ist von der Gruppengröße abhängig und dauert zwischen 7 und 9 Tagen. Das Rekonstruktionsseminar wird grundsätzlich von 2 Lehrenden durchgeführt.
Die Erstellung von Kurzprotokollen ist der Praxisnachweis Ihrer beraterischen/therapeutischen Arbeit während der Weiterbildung. Es sind 70 Kurzprotokolle für die Beratungsweiterbildung (2 Jahre) bzw. 200 Kurzprotokolle bis zum Abschluss der Therapieweiterbildung (3 Jahre) zu erstellen.
Die Supervisionszeit verlängert sich, wenn die Praxisnachweise (Kurzprotokolle) während der Weiterbildungszeit nicht erbracht werden können. Dafür stellt das Institut die „Offene Supervisionsgruppe“ zur Verfügung. Hier werden Sie bis zum Abschluss der Weiterbildung supervisorisch begleitet.
Für die „Offene Supervisionsgruppe“ fallen zusätzliche Kosten an.
Die Fall-Dokumentationen können bis zu 2 Jahre nach Abschluss der Weiterbildung erstellt werden.
Die Übernachtung im Tagungshaus ist verbindlich. Das Tagungshaus wurde von uns reserviert.
Die Kosten für das Tagungshaus sind in der Kursgebühr nicht enthalten.
Wegbeschreibung und alle weiteren Informationen zu Ort und Kosten bei Vollverpflegung und Einzelzimmer befinden sich auf der Interna-Seite des Kurses.
Das Institut stellt den Teilnehmenden, im internen Bereich, umfangreiche Artikel und Literaturempfehlungen, den Blöcken zugeordnet zur Verfügung.
Es sollten im Laufe der 2-jährigen Weiterbildung 5 Bücher angeschafft oder gelesen werden. Die Liste kann jederzeit im Institutsbüro angefragt werden.
Nein. Eine Prüfung findet nicht statt.